Anders als in der Vergangenheit, sollen jetzt neuartige Planungsinstrumente „kurzen Prozess machen“, wie das nun beim Bebauungsplan „Aubing Mitte“ angewandte „Beschleunigte Verfahren“, welches sich dadurch auszeichnet, dass auf eine Umweltprüfung verzichtet wird. Der Entfall der Umweltprüfung bringt es mit sich, dass Belange des Biotop- und Artenschutzes, deren Berücksichtigung nicht zuletzt aufgrund der Naturschutzgesetze im Regelverfahren gängige Praxis war, nun eben nicht mehr berücksichtigt werden.
Damit nicht genug. Der im Verfahren von „Aubing Mitte“ durchexerzierte Verzicht auf einen Umweltbericht negiert die berechtigten Informationsbedürfnisse der Münchner Bürgerinnen und Bürger und schleift verbriefte Grundrechte. Der nach EU-Recht jedem EU-Bürger zustehende Zugang zu Umweltinformationen ist nichts, was von der Stadtverwaltung nach Gutsherrnart bei einem Bebauungsplan gewährt und bei einem anderen Bebauungsplan verwehrt werden kann. Das Umweltinformationsgesetz verschafft einem Grundrecht Geltung!
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